Bald arbeitslos? Rechtzeitig arbeitssuchend melden!

Versäumen Sie keine Fristen, wenn Ihr Arbeitsvertrag ausläuft oder Sie Ihre Kündigung erhalten: Melden Sie sich rechtzeitig beim Arbeitsamt!

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld mit Kind?

Arbeitslosigkeit bedeutet immer einen herben finanziellen Verlust, manch einer fühlt sich sogar in seiner Existenz bedroht. Handelt es sich bei der arbeitslosen Person um den Allein- oder Hauptverdiener einer Familie, dann sind sogar mehrere Personen von diesem beruflichen Rückschlag betroffen. Schnelles Handeln ist angesagt, um sich zumindest das volle Arbeitslosengeld zu sichern. Ist die Anwartschaftszeit erfüllt, erhält ein Arbeitsloser, der für mindestens ein Kind unterhaltspflichtig ist, immerhin 67 % des ermittelten Leistungsentgeltes. Beachten Sie, dass für arbeitslose Elternzeitrückkehrerinnen zumeist eine fiktive Bemessung des Leistungsentgeltes vorgenommen wird.

Welche Fristen bei der Agentur für Arbeit?

Wenn Sie frühzeitig wissen, dass Sie bald arbeitslos werden, dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich bis spätestens 3 Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses arbeitslos zu melden. Erfahren sie von Ihrer bevorstehenden Arbeitslosigkeit zu spät, um diese Frist einzuhalten, dann müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnisnahme arbeitssuchend melden. Die Agentur für Arbeit verlangt dafür immer Ihr persönliches Erscheinen.

Bald arbeitslos – was tun?

Zur Einhaltung der Frist kann es genügend, sich telefonisch bei der Agentur für Arbeit unter der gebührenfreien Hotline 0800-4555500 zu melden und dabei einen späteren persönlichen Termin zu vereinbaren. Melden Sie sich auf jeden Fall auch dann arbeitssuchend, wenn Ihr Vertrag zwar ausläuft, Ihr Arbeitgeber Ihnen aber mündliche Versprechungen zur Weiterbeschäftigung macht. Sie können auf diese Weise Sanktionen (Sperrzeiten) der Agentur für Arbeit abwenden, falls Sie unerwartet trotzdem Ihren Job verlieren.

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