Arbeitslos in der Elternzeit: Alg 1 oder Hartz IV?

Nicht alle Mütter gehen nach der Geburt ihres Kindes von einem festen Arbeitsplatz in die Elternzeit über: Einige besitzen einen befristeten Arbeitsvertrag, der mit dem Mutterschutz endet, andere sind schon während der Schwangerschaft arbeitslos. Kommt für Mütter, die arbeitslos in Elternzeit gehen, Alg 1 oder Alg 2 (Hartz IV) infrage?

Arbeitslosengeld in Elternzeit?

Die Elternzeit währt bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes, in diesen drei Jahren darf sich ein Elternteil unbezahlt von seiner Arbeit freistellen lassen. Der Staat zahlt allerdings höchstens 14 Monate Elterngeld, das in vielen Fällen auch über diesen begrenzten Zeitraum kaum ausreicht, den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Wer allerdings vor der Elternzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis stand, das mit dem Mutterschutz oder zu Beginn der Elternzeit auslief, kann Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller auch tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Während des Mutterschutzes ist dies unmöglich – und auch dann, wenn für das Kind keine Betreuungsmöglichkeit besteht, fällt der Anspruch auf Alg 1 aus. Eine weitere Anspruchsvoraussetzung liegt darin, dass der Antragsteller vor der Elternzeit mindestens zwölf zusammenhängende Monate lang ein Gehalt bezogen hat.

Keine Teilzeitarbeit in Elternzeit möglich: Wird Alg 1 gezahlt?

Wer vor der Elternzeit einen Vollzeitarbeitsplatz hatte und nun, während der ersten drei Lebensjahre des Kindes, gern Teilzeit arbeiten möchte, kann unter Umständen auch Arbeitslosengeld 1 erhalten. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der eigentliche Arbeitgeber keinen Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen kann und dies auch hinreichend belegt. Wer trotzdem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und keine anderweitige Teilzeitstelle finden kann, sollte einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1 im Rahmen der gesuchten Stundenzahl stellen.

Wird Alg 1 auf Elterngeld angerechnet?

Leider addieren sich Elterngeld und Arbeitslosengeld 1 nicht: Das Alg 1 wird auf das Elterngeld angerechnet, der Mindest-Elterngeldsatz von 300 ist davon ausgenommen. Auch der Grundbetrag des Geschwisterzuschlags in Höhe von 75 Euro bleibt erhalten. Wer also beide Leistungen in voller Höhe beziehen möchte, sollte es möglichst vermeiden, sie zeitgleich zu beantragen.

Hartz IV und Elterngeld

Wenn kein Anspruch auf Alg 1 besteht, kommt vielleicht ein Antrag auf Alg 2 infrage. Natürlich wird hierbei auf das Gesamteinkommen der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft geschaut und nicht allein auf den Antragsteller. Das Elterngeld wird auch beim Bezug von Arbeitslogengeld 2 vollständig als Einkommen gewertet, nur der Basissatz von 300 Euro bleibt anrechnungsfrei. In der Regel findet eine Arbeitsvermittelung durch das Amt während der Elternzeit nicht statt, wenn sich der erziehende Elternteil ausschließlich um das Kind kümmern möchte oder keine Fremdbetreuungsmöglichkeit besteht. Mit Ablauf der Elternzeit sieht das natürlich wieder anders aus.

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